Trinkwasser muss bis zum Wasserhahn den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Ab dem 01.12.2013 gilt ein neuer Grenzwert von 10 µg/l für Blei im Trinkwasser, wobei der Betrag aus den Trinkwasserarmaturen maximal 5 µg/l betragen darf.
Die vier Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben eine Zusammenarbeit bei der Prüfung zur hygienischen Eignung von Produkten vereinbart. Alle für Trinkwasseranwendungen geeigneten Kupferlegierungen sind in der sogenannten Hygieneliste zusammengestellt. Neue Legierungen, die die Anforderungen erfüllen, können jederzeit auf die Liste gesetzt werden.
Ab Ende 2015 dürfen nur noch Legierungen für Trinkwasseranwendungen in den Umlauf gebracht werden, die auf der Liste registriert sind.
Beitrag zur Nachhaltigkeit
Die Hersteller von Kupfergusslegierungen leisten einen bedeutenden Anteil zur Nachhaltigkeit. Umweltschutz und Energieeffizienz gehören auch bei unseren Unternehmen zu den wichtigsten Zielen. Ebenso wie die Grundmetalle unserer Legierungen – Kupfer, Zink und Zinn – werden auch die Kupfergusslegierungen immer wieder im Kreislauf geführt.
Unsere Legierungen werden nicht verbraucht, sondern gebraucht. Kupfergusslegierungen können – wie andere Metalle auch – ohne Qualitätsverlust beliebig oft recycelt werden. Sie tragen damit erheblich zur Ressourcenschonung und zur Abfallvermeidung bei.
Angesichts knapper und teurer Energie und knapper werdender Rohstoffe steigt die Bedeutung des Recycling. Der Energieeinsatz liegt erheblich unter dem der Primärproduktion aus Erzen (10-20%), und die Erzreserven werden für spätere Generationen geschont. Die Sekundärproduktion nimmt daher einen immer größeren Anteil an der Versorgung mit wichtigen Industrierohstoffen ein.